Agenda für Ihre Sache
Was zu tun ist, damit Sie zu Ihrem Recht kommen
Wenn in rechtlichen Angelegenheiten Fragen oder Probleme aufkommen, ist es richtig und wichtig, rechtzeitig einen versierten Rechtsanwalt zu Rate ziehen und sich seiner Hilfe und fachkundigen Rechtsdurchsetzung zu bedienen.
Meine Erfahrung belegt, dass Mandanten mit ihrer Auffassung, dass ihnen Unrecht geschieht oder dass bei ihnen Korrekturen anstehen, zumeist richtig lagen, aber nur im Ergebnis. Das reicht aber nicht und hilft nicht richtig weiter. Um das Problem zu lösen, sind Maßnahmen an der richtigen Stelle zur rechten Zeit nötig. Gegnerische Angriffe können auch ein Versuchsballon sein, der nur dann zerplatzt, wenn die schiefe Argumentation erkannt und zutreffend zurechtgestutzt wird. In beiden Fällen bringt die frühe Mandatierung des Anwalts mehr Erfolg.
Wenn Ihr Gegner anwaltlich vertreten ist oder wie etwa ein Abmahnverein eigene Juristen hat, sollten Sie nicht versuchen, das Problem in Eigenregie zu bewältigen. Die Gefahr, dass Sie mit eigenen Antwortschreiben oder -anrufen Fehler machen, die nicht oder nur schwer repariert werden können, ist sehr hoch. Wenn der Gegner Ihnen interessiert zuhört, ist das wahre Interesse darauf beschränkt, dass Sie sich um Kopf und Kragen reden oder schreiben.
Der Zugang eines Dokuments kann in gewissen Fällen rechtlich vor dessen realem Empfang liegen – was ein Grund mehr ist, anwaltliche Hilfe frühzeitig in Anspruch zu nehmen. Bei amtlichen und gerichtlichen Zustellungen wird deren Tag auf dem Umschlag vermerkt, so dass dieser bitte zu den Unterlagen zu geben ist.
Für eine Mandatsanfrage, die auch telefonisch möglich ist, schildern Sie bitte zunächst in groben Zügen, worum es Ihnen geht. Wenn es einen realen oder absehbaren Gegner gibt, wird sein Name, seine Firma für die Kollisionsprüfung benötigt.
Mit einer Mandatsübernahme wird Ihr Anliegen, Ziel, Plan, Fall, Ihre Frage meine Aufgabe, die ich aber nicht im Alleingang, sondern in Abstimmung mit Ihnen wahrnehme.
Als Anfang bitte ich den Mandanten, die Mandantin (dazu nochmals der Hinweis von Seite 1) um die weiteren Informationen und Unterlagen, die für die Aufgabe benötigt werden. Nach Durcharbeitung erörtern wir gemeinsam die Strategie und die weiteren Schritte.
„Recht individuell“ – Teil meines Leistungsmottos - bedeutet, dass es mir sehr wichtig ist, bei der Arbeit für den Mandanten, für die Mandantin die individuellen Besonderheiten der Sache und ihre Prioritäten zur Geltung zu bringen.
In einigen Bereichen kann es in Betracht kommen, eine einstweilige Verfügung zu erwirken. Das gilt insbesondere für wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche. Erste Voraussetzung für die Zulässigkeit eines einstweiligen Verfügungsverfahrens ist, dass der Antrag sehr zeitnah gestellt wird. Da vor dem Antrag i.d.R. noch abzumahnen ist, empfiehlt es sich, die Sache nach erster Kenntnis noch in der ersten Woche in Angriff zu nehmen.
Das Gegenstück zu einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist die Schutzschrift. Da die Gerichte eine einstweilige Verfügung ohne mündliche Verhandlung und auch ohne vorherige Zustellung der Antragsschrift an den Antragsgegner erlassen können, gibt es die Möglichkeit, einem zu erwartenden gegnerischen Verfügungsantrag mit einer Schutzschrift entgegenzutreten. Sie bedarf sorgfältiger Vorbereitung und Abfassung, weil das Gericht durch eine Schutzschrift allein nicht gehindert ist, dem gegnerischen Verfügungsantrag durch eine Beschlussverfügung zu entsprechen.
Diese Hinweise können nur einige Aspekte kurz darstellen, jedoch nicht vollständig sein und eine Beratung nicht ersetzen.
Meine Erfahrung belegt, dass Mandanten mit ihrer Auffassung, dass ihnen Unrecht geschieht oder dass bei ihnen Korrekturen anstehen, zumeist richtig lagen, aber nur im Ergebnis. Das reicht aber nicht und hilft nicht richtig weiter. Um das Problem zu lösen, sind Maßnahmen an der richtigen Stelle zur rechten Zeit nötig. Gegnerische Angriffe können auch ein Versuchsballon sein, der nur dann zerplatzt, wenn die schiefe Argumentation erkannt und zutreffend zurechtgestutzt wird. In beiden Fällen bringt die frühe Mandatierung des Anwalts mehr Erfolg.
Wenn Ihr Gegner anwaltlich vertreten ist oder wie etwa ein Abmahnverein eigene Juristen hat, sollten Sie nicht versuchen, das Problem in Eigenregie zu bewältigen. Die Gefahr, dass Sie mit eigenen Antwortschreiben oder -anrufen Fehler machen, die nicht oder nur schwer repariert werden können, ist sehr hoch. Wenn der Gegner Ihnen interessiert zuhört, ist das wahre Interesse darauf beschränkt, dass Sie sich um Kopf und Kragen reden oder schreiben.
Termine und Fristen
Termine und Fristen sind bei rechtlichen Angelegenheiten sehr ernst zu nehmen; eine Überschreitung kann rechtsvernichtend sein. Wenn Ihnen ein Termin oder eine Frist gesetzt wurde, ist die frühzeitige Unterrichtung Ihres Rechtsanwalts sehr wichtig.Der Zugang eines Dokuments kann in gewissen Fällen rechtlich vor dessen realem Empfang liegen – was ein Grund mehr ist, anwaltliche Hilfe frühzeitig in Anspruch zu nehmen. Bei amtlichen und gerichtlichen Zustellungen wird deren Tag auf dem Umschlag vermerkt, so dass dieser bitte zu den Unterlagen zu geben ist.
Mandatsanfrage und Mandatsübernahme
Für eine Mandatsanfrage, die auch telefonisch möglich ist, schildern Sie bitte zunächst in groben Zügen, worum es Ihnen geht. Wenn es einen realen oder absehbaren Gegner gibt, wird sein Name, seine Firma für die Kollisionsprüfung benötigt.
Mit einer Mandatsübernahme wird Ihr Anliegen, Ziel, Plan, Fall, Ihre Frage meine Aufgabe, die ich aber nicht im Alleingang, sondern in Abstimmung mit Ihnen wahrnehme.
Als Anfang bitte ich den Mandanten, die Mandantin (dazu nochmals der Hinweis von Seite 1) um die weiteren Informationen und Unterlagen, die für die Aufgabe benötigt werden. Nach Durcharbeitung erörtern wir gemeinsam die Strategie und die weiteren Schritte.
„Recht individuell“ – Teil meines Leistungsmottos - bedeutet, dass es mir sehr wichtig ist, bei der Arbeit für den Mandanten, für die Mandantin die individuellen Besonderheiten der Sache und ihre Prioritäten zur Geltung zu bringen.
In einigen Bereichen kann es in Betracht kommen, eine einstweilige Verfügung zu erwirken. Das gilt insbesondere für wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche. Erste Voraussetzung für die Zulässigkeit eines einstweiligen Verfügungsverfahrens ist, dass der Antrag sehr zeitnah gestellt wird. Da vor dem Antrag i.d.R. noch abzumahnen ist, empfiehlt es sich, die Sache nach erster Kenntnis noch in der ersten Woche in Angriff zu nehmen.
Das Gegenstück zu einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist die Schutzschrift. Da die Gerichte eine einstweilige Verfügung ohne mündliche Verhandlung und auch ohne vorherige Zustellung der Antragsschrift an den Antragsgegner erlassen können, gibt es die Möglichkeit, einem zu erwartenden gegnerischen Verfügungsantrag mit einer Schutzschrift entgegenzutreten. Sie bedarf sorgfältiger Vorbereitung und Abfassung, weil das Gericht durch eine Schutzschrift allein nicht gehindert ist, dem gegnerischen Verfügungsantrag durch eine Beschlussverfügung zu entsprechen.
Diese Hinweise können nur einige Aspekte kurz darstellen, jedoch nicht vollständig sein und eine Beratung nicht ersetzen.