KLAUS WIECKHORST
Rechtsanwalt & Fachanwalt
Gewerblicher Rechtschutz

Rechtsgebiete der Kanzlei

Das Zivilrecht im privaten und kommerziellen Bereich, das Handels- und Wirtschaftsrecht und der gewerbliche Rechtsschutz sind die Kerngebiete der Kanzlei Klaus Wieckhorst.
Bei mir geht es vorwiegend um Fälle, Themen, Gesetze und Entscheidungen, die mit dem Geschäftsleben zu tun haben.

Meine Schwerpunkte liegen beim Wettbewerbsrecht (UWG) einschließlich zugehöriger Regelungen wie der Preisangabenverordnung, Leistungsschutz, Schutz der Geschäftsgeheimnisse, beim Markenrecht und sonstigen Kennzeichenrecht, Designrecht, Urheberrecht im Bereich von Handel und Dienstleistungen.

In der Praxis immer wichtiger werden die gesetzlichen Marktverhaltensregelungen, die Informationspflichten, die vielfältigen Bestimmungen zum Schutz der Verbraucher und die besonderen rechtlichen Anforderungen und Pflichten bei Betätigungen im Internet.

Mit speziellen Gesetzen zu den verschiedenen geschäftlichen Tätigkeiten und Berufen, wie etwa der Handwerksordnung, der Gewerbeverordnung, befasse ich mich sowohl bei Streitigkeiten zwischen Anbietern oder mit Verbänden etwa bei wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten als auch bei Streitigkeiten und Verfahren mit den Behörden. Entsprechendes gilt für Gesetze, die Art und Weise geschäftlicher oder beruflicher Tätigkeit betreffen. Dazu gehören etwa die Ladenschlussgesetze, das Heilmittelwerberecht, Personenbeförderungsgesetz.

Gesetzliche Anforderungen an die Produkte oder deren Vermarktung stellen etwa das Medizinproduktegesetz, Elektrogesetz. Auch geht es bei meinen Mandaten um die vielfältigen EU-Verordnungen und delegierten Verordnungen der EU-Kommission, etwa im Bereich der Energieeffizienz-Kennzeichnungen. Mit Aufgaben aus diesen Bereichen bin ich ständig befasst. Damit verfüge ich auch über die Kenntnisse und Fähigkeiten, um in neuen Bereichen Aufgaben erfolgreich zu bewältigen.