KLAUS WIECKHORST
Rechtsanwalt & Fachanwalt
Gewerblicher Rechtschutz

Zur Person

Klaus Wieckhorst

Bild Zur Person Klaus Wieckhorst
Studium der Rechtswissenschaften in Marburg* und Freiburg. Erstes juristisches Staatsexamen in Baden-Württemberg.

Zweites juristisches Staatsexamen in Berlin. Während des dortigen Vorbereitungsdienstes zusätzlich zu den Ausbildungsstationen Nebentätigkeit in einer Anwaltskanzlei.

Seit 1975 Rechtsanwalt

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz seit Eröffnung des Fachgebiets 2006.

Mitglied in der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR) und im Deutschen Anwaltverein (DAV).




* "Das Studium der Rechtswissenschaft ist bei weitem das Herrlichste." Mit dieser Übersetzung von "Studium Iuris longe praestantissimum est" - Goethes Straßburger These 41/56 vom 6. August 1771 - begrüßte im Jahr 2011 der Marburger Dekan des Fachbereichs Rechtswissenschaft seine Studierenden.
https://www.uni-marburg.de/fb01/grusswort_des_dekans



Die deutsche Fassung erlaubt bei näherer Betrachtung verschiedene Auslegungen.

  • Unter allen studierbaren Wissenschaften ergibt das Studium der Rechtswissenschaft den größten Erkenntnisgewinn.
  • Bei der Rechtswissenschaft ist das Studium (die Studienzeit) das Herrlichste.


Welche Auslegung ist die richtige?
In solchen Zweifelsfällen greift der Jurist gern auf die Originalsprache zurück. Die vom berühmtem, äußerst sprach- und sachkundigen Urheber kreierte Urfassung macht sich einen Vorzug der lateinischen Sprache zueigen. Sie vermeidet es, durch Voranstellung eines bestimmten Artikels - wie im Deutschen mit "Das" der Fall - den Eindruck hervorzurufen, Gegenstand der Alleinstellungsaussage sei das ihm folgende Wort "Studium". Schon der Sprachvergleich favorisiert somit die Auslegung 1) und zeigt zugleich, dass etwa Gesetze nicht klarer werden, wenn zuviel an Worten gebracht wird.
Ferner kann 2) auch deshalb nicht gemeint sein, weil nicht das Studium, sondern der Beruf und die Arbeit des Rechtsanwalts das Herrlichste an der Juristerei sind. Als Student kann man sich nur an schon gesprochenen Urteilen den Kopf zerbrechen, an ihnen aber nichts ändern und niemandem zu seinem Recht verhelfen. Bei dieser Aufgabe der individuellen Rechtsdurchsetzung steht die Arbeit des Rechtsanwalts unersetzbar an erster Stelle; ich erfülle sie gern.