KLAUS WIECKHORST
Rechtsanwalt & Fachanwalt
Gewerblicher Rechtschutz

Markenrecht

Marken und andere Kennzeichen

Marken und andere geschäftliche Kennzeichen haben Namensfunktion im weiten Sinne. Alle geschäftlichen Kennzeichen dienen der Unterscheidung in geschäftlicher Hinsicht. Jede Kennzeichenart (Marke, Firma eines Unternehmens usw.) hat eine etwas andere Kennzeichenfunktion. Ihr gemeinsamer Zweck ist, so etwas wie einen Namen zu setzen, der in der ersten Stufe aus der Anonymität herausführt und in der weiteren Entwicklung zu einer Botschaft für den Markt wird. Wenn eine Marke für Computer sich den Ruf erworben hat, dass ihre Notebooks durchweg technisch aktuell, zuverlässig, leistungsstark und preiswert sind, wird die auf den Notebooks angebrachte und für die Werbung eingesetzte Marke zum Codewort für diese positive Botschaften. Entsprechend ist es bei den anderen Kennzeichen.

Das Marken- und Kennzeichenrecht besteht aus vielen Bausteinen mit Unterschieden und Gemeinsamkeiten. So kennzeichnet eine Warenmarke die betriebliche Herkunft der Ware, ein Unternehmenskennzeichen den Betrieb. Die Schutzvoraussetzungen sind verschieden, auch die Schutzwirkungen.

Dennoch gibt es Überschneidungen. So kann die auf einer Produktverpackung angebrachte eigene Marke rechtsverletzend sein, obwohl der Konkurrent dafür keinen Markenschutz hat, weil das Markenwort mit dessen Unternehmenskennzeichen identisch oder verwechselbar ähnlich ist. Ob wirklich eine Rechtsverletzung vorliegt, hängt von vielen weiteren Faktoren ab.

Überschneidungen ergeben sich beispielsweise auch, wenn Unternehmen dasselbe Wort sowohl als ihre Marke wie auch als ihr Unternehmenskennzeichen verwenden, nicht selten mit unterschiedlicher Historie. So wurde teils das Unternehmenskennzeichen erst später auch zur Marke, in anderen Unternehmen die Marke erst später auch zum Unternehmenskennzeichen. Die Historie kann bei Kollisionen mit Dritten im Streitfall von ausschlaggebender Bedeutung sein, weil im gesamten Kennzeichnungsrecht der Zeitrang des Schutzrechts maßgeblich ist. Das rechtlich geschützte Kennzeichen mit dem älteren Zeitrang schlägt bei Kollision das gegenüberstehende jüngere.

Diese einfachen Beispiele sollen deutlich machen, dass das Marken- und Kennzeichenrecht ein komplexes Gebilde ist, rechtlich und tatsächlich.

Marken und andere geschäftliche Kennzeichen könnten ihre Funktion ohne feste Regeln nicht erfüllen. Das Kennzeichenrecht ist streng, aber auch vielschichtig, weil viele Interessengegensätze bewältigt werden müssen. Deshalb hat es auch zwei Gesichter. Einerseits ist es nicht immer einfach, Kennzeichenschutz zu erhalten und ihn durchzusetzen. Anderseits ist das Kennzeichenrecht im Verletzungsfall für den Verletzer gefährlich, weil es zu sehr empfindlichen Sanktionen führen kann.

Wer geschäftlich tätig ist oder es plant, sollte sich besser zu früh als zu spät kompetent beraten lassen. Fehler bei der Schaffung von Markenschutz können nicht rückwirkend behoben werden, Versäumnisse nur in engen zeitlichen Grenzen. Marken- und Kennzeichenstreitigkeiten sind so komplex wie die Materie.

Ich biete Ihnen an, meine Kenntnisse und Erfahrungen im Marken- und Kennzeichenrecht für sich zu nutzen.