Fachmännischer Rechtsschutz
Der Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz ist eine Zusatzqualifikation, also keine Beschränkung der Tätigkeit auf das Fachgebiet, rechtlich ebensowenig wie tatsächlich.
Meine Schwerpunkte haben sich gemeinsam entwickelt, Erfahrung, Hintergrundwissen und Knowhow für die erfolgreiche Lösung der Aufgabe aus einem Bereich kommen auch den Mandaten in anderen Bereichen zugute. So erfordern das Wettbewerbsrecht, Markenrecht und die anderen Fachgebiete präzises und aktuelles Wissen des Marktgeschehens, der für die Marktbeteiligten geltenden Rechtsnormen und der zugehörigen Rechtsprechung der Landgerichte, Oberlandesgerichte des Bundesgerichtshofs (BGH) und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).
Der sehr starke europarechtliche Bezug im Gewerblichen Rechtschutz erleichtert den Zugang und die Problembewältigung, wenn in anderen Bereichen, wie etwa dem allgemeinen Zivil- und Handelsrecht oder im Prozessrecht, EU-Richtlinien oder EU-Verordnungen zum Tragen kommen.
Meine Schwerpunkte haben sich gemeinsam entwickelt, Erfahrung, Hintergrundwissen und Knowhow für die erfolgreiche Lösung der Aufgabe aus einem Bereich kommen auch den Mandaten in anderen Bereichen zugute. So erfordern das Wettbewerbsrecht, Markenrecht und die anderen Fachgebiete präzises und aktuelles Wissen des Marktgeschehens, der für die Marktbeteiligten geltenden Rechtsnormen und der zugehörigen Rechtsprechung der Landgerichte, Oberlandesgerichte des Bundesgerichtshofs (BGH) und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).
Der sehr starke europarechtliche Bezug im Gewerblichen Rechtschutz erleichtert den Zugang und die Problembewältigung, wenn in anderen Bereichen, wie etwa dem allgemeinen Zivil- und Handelsrecht oder im Prozessrecht, EU-Richtlinien oder EU-Verordnungen zum Tragen kommen.