KLAUS WIECKHORST
Rechtsanwalt & Fachanwalt
Gewerblicher Rechtschutz

Gewerblicher Rechtsschutz

Gewerblicher Rechtsschutz geht als Begriff auf das 19. Jahrhundert zurück als die besonderen Schutzrechte wie etwa Patente eingeführt wurden; es ging also um den besonderen Rechtsschutz für das Gewerbe. Nach heutigen Begriffen geht es um u.a. um Patente, Gebrauchsmuster, Design, Marken einschließlich der damit verwandten Kennzeichen, ferner um Urheberrechtsschutz in diesem Bereich sowie um das Recht gegen unlauteren Wettbewerb, wettbewerblichen Leistungsschutz und Schutz der Geschäftsgeheimnisse. Diese Rechtsgebiete sind durch EU-Richtlinien und EU-Verordnungen sehr stark europarechtlich ausgerichtet. Deshalb ist kommt der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) große Bedeutung zu.

Der Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz ist ein Rechtsanwalt (das schließt die Kolleginnen mit ein, siehe *-Hinweis bei Profil), der für dieses Fachgebiet in Theorie und Praxis besondere Expertise erworbenen und nachgewiesen hat, was bei mir im Jahr 2006 geschehen ist, und mit der Verpflichtung einhergeht, sich in diesem Bereich ständig weiterzubilden.

Diese besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten sind auch für Aufgaben in anderen Rechtsgebieten, die eine Beachtung von EU-Richtlinien, EU-Verordnungen, delegierten Verordnungen oder EuGH-Entscheidungen erfordern, sehr nützlich.